


Geltungsbereich:
- Voraussetzung Klasse B
- Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger besteht übersteigt 4250kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Klasse AM und Klasse L eingeschlossen
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17
