Du interessierst Dich für das “Begleitetes Fahren mit 17 Jahren”?
Hier haben wir einige Infos für Dich:
- mit 16 1/2 Jahren kannst du mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen
- seit Oktober 2005 kann der Antrag auf Erteilung bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden
- mit 17 Jahren kann die theoretische Prüfung und danach die praktische Prüfung absolviert werden
- du bekommst eine Bescheinigung über das begleitende Fahren ausgestellt
- mit 18 Jahren bekommst du dann, nach Beantragung, deinen endgültigen Führerschein ausgehändigt
Was heißt begleitetes Fahren?
- sobald du nach der bestandenen praktischen Prüfung die Bescheinigung hast, bist du berechtigt ein Auto mit einer Begleitperson im Straßenverkehr zu führen
Anforderungen an die Begleitperson:
- zwei vorher benannte Personen, die mindestens 30 Jahre alt sind und in der Bescheinigung eingetragen sind
- nicht mehr als 1 Punkte in der “Verkehrssünderkartei”
- 5 Jahre ohne Unterbrechung in Besitz einer Fahrerlaubnis sein
- gilt nur in Deutschland