Geltungsbereich:
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, Klasse A, Klasse A1 und der Klasse A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
- Klasse AM und Klasse L eingeschlossen
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17
Information:
- Auch als Klasse B Automatik